Prüfungsgebührerstattung

Das GTB e. V. hat seine Fördermaßnahme zur Prüfungsgebührerstattung von BAföGEmpfänger auf Studenten und Berufsschüler im Allgemeinen erweitert, während BAföG – Empfänger und BAföG-Empfängerinnen wie gehabt besonders gefördert werden.

GTB stellt dafür jährlich ein fixes Budget zur Verfügung, das i.d.R. für alle Anträge eines Jahres ausreicht. Eine Garantie dafür kann allerdings nicht gegeben werden; d.h. die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip “first come, first served”. Ein Aufstockung des Budgets innerhalb eines Jahres ist nicht vorgesehen.

Die Kostenübernahme durch den GTB für die erste CTFL-Prüfung von Studenten und Berufsschülern erfolgt entsprechend der folgenden Erstattungsmöglichkeiten auf Antrag des Studenten bzw. des Berufsschülers:

Prüfung bestanden und BAföG Empfänger Prüfung nicht bestanden und BAföG Empfänger Prüfung bestanden und Berufsschüler/Student; kein BAföG
Ab 01.01.2017 bis max  120 EURO 60 EURO 60 EURO

Die Kosten für Wiederholungsprüfungen sind von diesen Regeln ausgeschlossen.

Für die Erstattung der Prüfungskosten stellt der GTB ein Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Prüfungstag beim GTB eingegangen sein.

Antragsformular zur Erstattung der Prüfungsgebühr (Antragsformular)

HINWEIS: Sie können den Antrag inkl. Zusatzdokumente gern per E- Mail einreichen an: . Bitte scannen Sie hierfür alle notwendigen Dokumente ein und fassen diese in einer pdf Datei zusammen.

Die Regelung gilt für alle Prüfungen durch Zertifizierungsstellen, die Vertragspartner des GTB sind.